Die Sitzungstermine werden fest vereinbart und von der Psychotherapeutin für den/die Patientin bereitgehalten. Sie dauern in der Regel 50 min. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Versicherungskarte sowie – wenn vorhanden – Vorbefunde wie z.B. Klinik- oder Rehaberichte mit. Eine Überweisung vom Hausarzt ist nicht zwingend erforderlich, da Sie ein freies Zugangsrecht haben. Bei laufenden Therapien muss die Versichertenkarte beim ersten Termin eines neuen Quartals erneut eingelesen werden.
Ist eine psychotherapeutische Behandlung indiziert, informiert die Therapeutin über die unterschiedlichen Verfahren / Anwendungsformen und den Ablauf einer Psychotherapie, um bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Ferner wird besprochen, ob eine Fortführung der Sitzungen in dieser Praxis sinnvoll und möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich aus Teilnahme an der Sprechstunde kein Anspruch auf einen festen Therapieplatz ergibt.
Ist keine Psychotherapie indiziert, wird der/die Patientin beraten und über alternative Versorgungsangebote informiert.
Nach Abschluss der Sprechstundentermine erhalten Sie einen individuellen Befundbericht sowie ein Informationsblatt zur ambulanten Psychotherapie.
Im Anschluss an die Sprechstundentermine (max. drei) können probatorische Sitzungen oder eine psychotherapeutische Akutbehandlung folgen.
Liegt der Konsiliarbericht vor, kann frühestens in der ersten probatorischen Sitzung die Antragsstellung erfolgen. Der Patient stellt – mit Unterstützung der Therapeutin – einen Antrag auf Genehmigung der Psychotherapie bei seiner Krankenkasse. Gleichzeitig teilt die Psychotherapeutin der Krankenkasse die von ihr gestellte Diagnose schriftlich mit, begründet die Indikation und beschreibt Art und Umfang der geplanten Therapie. Eine Übersicht über die möglichen Kontingente / Bewilligungsschritte finden Sie unter dem Punkt Kostenübernahme.
Da eine Psychotherapie keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann mit der Therapie erst begonnen werden, wenn die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit der Erteilung einer Kostenzusage anerkennt. Soll die Therapie nach Verbrauch des bewilligten Therapiekontingents fortgeführt werden, werden weitere Sitzungen beantragt.
Die Behandlung wird dann auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Die Dauer der Behandlung ist abhängig von Art und Ausprägung der Problematik. Die Häufigkeit der Therapiesitzungen sowie die Dauer der Therapie insgesamt hängt von der Art und Schwere Ihrer Problematik ab.
Ist eine Krisenbehandlung oder einer oder eine schnelle Behandlung zur Vermeidung einer Chronifizierung notwendig, kann den gesetzlichen Krankenversicherungen im Anschluss an die Sprechstunde eine Akuttherapie im Umfang von max. 12 Therapieeinheiten angezeigt werden. Diese kann dann – unter Anrechnung der bereits stattgefundenen Sitzungen und nachdem die probatorischen Sitzungen erfolgt sind – in eine reguläre Kurz- bzw. Langzeittherapie überführt werden.
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