Ablauf

Wenn Sie Interesse an einem Erstgespräch bzw. Therapieplatz haben, drucken Sie bitte den Eingangsfragebogen sowie das zugehörige Anschreiben aus. Beides können Sie hier herunterladen:
PDF-Download: Anschreiben zum Eingangsfragebogen
PDF-Download: Formular Eingangsfragebogen
Bitte füllen Sie den Fragebogen möglichst vollständig aus und schicken Sie ihn per Post an die Praxisadresse zurück. Aufgrund der hohen Nachfrage ist es mir nicht möglich, eine Warteliste zu führen. Termine für Erstgespräche und frei werdende Therapieplätze werden an zu der Zeit nachfragende Patienten vergeben. Dazu bewahre ich Ihren Eingangsfragebogen für 12 Wochen auf und kontaktiere Sie, wenn ich Ihnen einen Termin anbieten kann. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine gute Vorbereitung auf das erste Gespräch mit Ihnen sowie eine effiziente Terminvergabe. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Bedingt durch die Knappheit an Therapieplätzen empfehlen ich Ihnen, sich auch bei anderen Behandlern vorzustellen und in Wartelisten einzutragen.

Das Erstgespräch (Dauer i.d.R. 50 min) dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie haben die Gelegenheit, ihre Problematik und Ziele ausführlich zu schildern und einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise zu gewinnen.

Gleichzeitig habe ich die Möglichkeit, einen Eindruck von Ihrem Anliegen zu bekommen, über eine erste Diagnostik Ihren individuellen Behandlungsbedarf einzuschätzen, Sie zu beraten und eine Behandlungsempfehlung abzugeben. Ebenso haben wir Gelegenheit das weitere Vorgehen zu besprechen. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre Versichertenkarte und ggf. weitere Unterlagen (z.B. Entlassungs-, Arzt- und Rehaberichte) mit.

Bei gesetzlich versicherten Patienten und i.d.R. auch bei privat Versicherten bewilligen die Krankenkassen bis zu vier weitere probatorische Sitzungen. In dieser Phase prüfen Patient und Therapeut, ob die „Chemie“ zwischen Ihnen stimmt und eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung entstehen kann. Zudem erfolgt eine vertiefte diagnostische Abklärung des Krankheitsbildes u.a. durch die therapeutischen Gespräche und Fragebögen. Auf dieser Grundlage wird ein speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener Behandlungsplan entwickelt und besprochen. Auch findet eine detaillierte Aufklärung über Psychotherapie und alternative Behandlungsformen statt. Danach entscheiden wir gemeinsam, ob und in welcher Form eine Therapie beantragt wird. Vor Beantragung einer Psychotherapie ist eine somatische Abklärung durch einen Arzt/Ärztin erforderlich, d.h. es wird überprüft, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung (mit-)verantwortlich sind.

Entscheiden Sie sich nach Ablauf der probatorischen Sitzungen für eine Behandlung in dieser Praxis, stellen wir einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung. 

Die Behandlung wird dann auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Die Dauer der Behandlung ist abhängig von Art und Ausprägung der Problematik. Eine Therapiestunde umfasst 50 min. Die Häufigkeit der Therapiesitzungen sowie die Dauer der Therapie insgesamt hängt von der Art und Schwere Ihrer Problematik ab.